mit Satteldächern, die durch ein Treppenhaus verbunden sind. Jeder Gebäudeteil enthält je eine Wohnung im Erdgeschoss sowie je eine Wohnung im Obergeschoss mit zusätzlichen Räumen im Dachgeschoss. Von den Wohnungen im Obergeschoss führt jeweils eine Innentreppe ins Dachgeschoss, in dem sich eine Galerie, eine Dusche mit WC, ein Zimmer sowie ein Estrichraum befinden. Eine Auflage in Ziff. 2.22 des Gesamtentscheides vom 8. Mai 2013 hält zu den Estrichräumen Folgendes fest: "Die Estrichräume im Dachgeschoss dürfen nicht dem Wohnen dienen. Die Räume dürfen nur den für Estrichräume üblichen Ausbaustandard aufweisen."