2. Die Verfahrenskosten werden bestimmt auf Fr. 900.−. Davon werden Fr. 600.− der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Y.________Genossenschaft, eingeschrieben - X.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Biel, Präsidialdirektion, Dienststelle Planungs- und Baurecht, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, zur Kenntnis