Eine solche Zufahrt beinhaltet nach dem allgemeinen Verständnis zwangsläufig auch das Abstellen des Fahrzeugs. Falls das Parkieren die Baurechtsdienstbarkeit der Beschwerdeführerin tangieren sollte, ist sie auf die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe verwiesen. 23 Vgl. auch VGE Nr. 21305 vom 14. März 2002 E. 4b/bb 24 Adrian Haas, a.a.O., S. 36 f. 25 Vorakten der Stadt Biel, Register 1 12 4. Verfahrenskosten der Vorinstanz