f) Der Begriff der öffentlichen Strasse wird von der Rechtsprechung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr extensiv interpretiert, damit die Verkehrsregeln des SVG und seinen Nebenerlassen umfassend zur Geltung kommen. Neben den 14 Strassenverkehrsgesetz des Bundes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) 15Adrian Haas, Staats- und verwaltungsrechtliche Probleme bei der Regelung des Parkierens von Motorfahrzeugen auf öffentlichem und privatem Grund, insbesondere im Kanton Bern, 1994, S. 29 16 Adrian Haas, a.a.O. S. 99 10