Der GVB ist aus der diesjährigen Besichtigung der Liegenschaft bekannt, dass der Raum immer noch als Werkstatt eingerichtet ist, die zwar nicht mehr gewerblich genutzt wird, in der der Beschwerdegegner jedoch ab und zu Reparaturen an seinen eigenen Autos ausführt. Der Beschwerdegegner informierte die GVB nach dem Erhalt des Schreibens vom 12. März 2015 zudem telefonisch und schriftlich, dass er weiterhin Reparaturen und Revisionen an seinen Privatfahrzeugen durchführe und verlangte eine Berichtigung,5 was von der GVB jedoch unbeantwortet blieb.