Am 3. März 2015 führte die GVB zusammen mit einem Vertreter der Baupolizeibehörde der Stadt Biel eine Besichtigung vor Ort durch und bestätigte am 12. März 2015, dass sie keine Brandschutzmängel festgestellt habe. Sie hielt fest, einer "Umnutzung der Autoreparaturwerksatt in ein Lager [steht] aus brandschutztechnischer Sicht nichts im Wege. Diese Stellungnahme gilt nicht auf weitere Umnutzung des Lagers. Sollte sich diesbezüglich etwas ändern, bitten wir Sie, die entsprechenden Instanzen zu kontaktieren."4