Es besteht kein Rechtsschutzinteresse daran, im Hinblick auf die Nachfolge alle zulässigen Nutzungen zu definieren, da es sich um hypothetische Fragen handelt. Die Nutzungsmöglichkeiten werden durch die Zonenvorschriften begrenzt. Ob sich die künftige Nutzung eines Mieters oder Rechtsnachfolgers im Rahmen bewegt, der 1905 für dieses Gebäude bewilligt wurde, wird dann zu beurteilen sein, wenn ein konkretes Vorhaben besteht. Soweit die Beschwerdeführerin verlangt, dass die Nutzung des Gebäudes präzisiert und begrenzt werden müsse, kann nicht auf die Beschwerde eingetreten werden.