Es besteht kein Anlass, an den Angaben des Beschwerdegegners zu zweifeln. Die heutige Nutzung erfolgt nur noch privat und ist demnach weniger intensiv als zu Zeiten des Betriebs einer Autoreparaturwerkstätte. Die Auswirkungen auf Raum und Umwelt (Immissionen, Verkehrsbelastung) haben entsprechend abgenommen. Von der Art und der zeitlichen Dimension her wird der Raum heute noch im Rahmen eines Hobbys gebraucht. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse daran, im Hinblick auf die Nachfolge alle zulässigen Nutzungen zu definieren, da es sich um hypothetische Fragen handelt.