4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner nahm mit Eingabe vom 3. Juni 2015 zu den einzelnen Rügen Stellung und beantragt sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Stadt Biel beantragt mit Beschwerdevernehmlassung vom 1 BDE vom 10. September 2014, RA Nr. 120/2014/29 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3