ab. 5. Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 1'000.00 (…) und werden der Y.________Genossenschaft (…) auferlegt. (…). 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Verfügung der Vorinstanz vom 10. April 2015 sei aufzuheben. Eventualiter seien die Verfahrenskosten angemessen herabzusetzen.