2. Am 10. April 2015 erliess die Stadt Biel folgende Verfügung: 1. Die Abklärung, ob die umweltrechtlichen Immissionsvorschriften eingehalten sind, ist mit der Einstellung des Autoreparaturbetriebs hinfällig geworden. 2. Der Brandschutz ist in allen Teilen der Liegenschaft Z.________gässli 4 gewährleistet. 3. Das Parkieren eines Fahrzeuges auf der Privatparzelle Nr. A.________ auf dem Z.________gässli ist zulässig. 4. Die Abteilung Stadtplanung schliesst das baupolizeiliche Verfahren gegen Herrn X.________ ab.