Die schriftliche Zustimmung der KDP ist der Baupolizeibehörde vor der Ausführung der notwendigen Anpassungen vorzulegen. Der Vollzug ist der Baudirektion zur Abnahme anzumelden.» Im Übrigen wird die Verfügung der Baupolizeibehörde der Stadt Burgdorf vom 10. April 2015 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung