«1. Die Baupolizeibehörde wird die Ersatzvornahme nach Rechtskraft der Verfügung auslösen, indem eine Drittfirma a) am Fenster im Erdgeschoss zur E.________gasse die fehlenden flügelrahmenbündigen Innensprossen gemäss den Auflagen der Kantonalen Denkmalpflege ergänzen, d.h. fix aufkleben wird; b) das Fenster im Erdgeschoss zur E.________gasse gemäss den Auflagen der Kantonalen Denkmalpflege in einen leichten Grauton streicht.