Durch ein Zurücknehmen des Fensters in einem leichten Grauton könnte die Situation aber verbessert werden. Durch diese beiden Korrekturen liessen sich die Fenster in eine aus denkmalpflegerischer Sicht akzeptable Form bringen. Die Stadt Burgdorf schliesst sich in ihrer Stellungnahme derjenigen der Kantonalen Denkmalpflege an. Soweit der Beschwerdeführer den rechtmässigen Zustand während des Beschwerdeverfahrens teilweise wiederhergestellt hat, ist das Beschwerdeverfahren gegenstandslos geworden. Die Modalitäten der Ersatzvornahme sind der veränderten Situation anzupassen. 3. Kosten 6