5. Mit Schreiben vom 9. Juni 2015 teilte der Anwalt des Beschwerdeführers der Vorinstanz mit, die alten Fenster seien wieder eingebaut worden. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, bat daraufhin die Vorinstanz und die Kantonale Denkmalpflege, die Situation vor Ort zu prüfen und mitzuteilen, ob mit dem Wiedereinbau der alten Fenster der Wiederherstellungsverfügung vom 18. November 2013 hinreichend Rechnung getragen worden sei. Nach der Prüfung der Situation am 1. Juli 2015 vor Ort nahmen die Stadt Burgdorf und auch die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) dazu Stellung. Schliesslich erhielten alle Beteiligten die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.