Im Oktober 2013 stellte die Baupolizeibehörde der Stadt Burgdorf fest, dass die Fenster im Erd- und Obergeschoss (Seite E.________gasse) bereits ausgewechselt worden waren, ohne dass die Pläne vorgängig der Kantonalen Denkmalpflege zur Beurteilung vorgelegt worden wären. Mit Brief vom 23. Oktober 2013 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, die neuen Fenster würden den Auflagen wohl nicht entsprechen und gab ihm Gelegenheit, innerhalb von 10 Tagen zum Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 10. November 2013 teilte der Beschwerdeführer mit, er habe die verantwortliche Firma aufgefordert, die falsch gelieferten Fenster im 1. Stock sofort auszutauschen.