«- Die materialgerechten Holzfenster mit fixen, flügelrahmenbündigen Aussen- und Innensprossen sind in ihrer Detaillierung (Pläne des Fensterbauers) vorgängig der Denkmalpflege vorzulegen. - Allfällige neue Farbgebungen oder Holzbehandlungen der gassenseitigen Stube im 1. OG sind mit der Denkmalpflege vorgängig abzusprechen.»