1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Burgdorf Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone Altstadt (MA III). Das Gebäude ist ein schützenswertes Baudenkmal. Mit Gesamtentscheid vom 22. August 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental dem von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten die Baubewilligung für die Sanierung der bestehenden Gastronomieräume und den Einbau eines Fumoirs. Die Bewilligung enthielt unter anderem folgende Auflagen der Denkmalpflege: 2