7 Baureglement der Gemeinde Krattigen vom 22. April 2008 (GBR) 7 Entschädigung vollwertig ausgeglichen werden. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Vorliegend wurde kein Ausnahmegesuch gestellt. Es kann aber festgehalten werden, dass das GBR für den Fall spezieller örtlicher Verhältnisse, die eine Stützmauer von über 2.00 m erfordern, bereits eine eigene Regelung enthält. Inwiefern vorliegend zusätzlich besondere Verhältnisse gegeben sein sollen, die eine Staffelung der Mauer verunmöglichen, ist nicht ersichtlich. Es besteht damit kein Grund für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung.