a) Das Bauvorhaben wurde mit einer Stützmauer zur W.________strasse hin bewilligt. Die Stützmauer sollte in zwei Stufen errichtet und punktuell begrünt werden, so dass kein Teil die maximale Höhe von 2.00 m überschreitet6. Während die Mauer im Bereich nördlich der Zufahrt zur Einstellhalle wie bewilligt errichtet wurde, wurde sie südlich davon ohne Abstufung, d.h. als durchgehende Mauer mit einer maximalen Höhe bis 2.80 m errichtet. Die Mauer besteht aus grobbehauenen, grossen Steinquadern.