Balkongeländern und Fassade erwies sich als zu gross. Am 22. Oktober 2014 führte die Gemeinde einen Augenschein durch. Am 24. Oktober 2014 reichte die Beschwerdeführerin 1 ein Ausnahmegesuch für die Abgrabung ein. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 4. Dezember 2014 forderte die Gemeinde Krattigen die Beschwerdeführerin 1 auf, die Stützmauer um eine Steinreihe zu verkleinern und mit einer Böschung zu erweitern, die Geländer für die Wohnungen im Erdgeschoss zu erstellen und die Abstände zwischen Balkongeländer und Fenstern zu verkleinern.