1. Die Gemeinde Krattigen erteilte der Beschwerdeführerin 1 am 5. September 2011 die Bewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle auf der Parzelle Krattigen Grundbuchblatt Nr. U.________. Die Parzelle liegt am Hang und schliesst zur nordwestlich gelegenen W.________strasse mit einer Stützmauer ab. Anlässlich einer Baukontrolle am 31. Juli 2014 wurde festgestellt, dass die Stützmauer zur W.________strasse hin höher als die bewilligten 2.00 m und die Abgrabung für die Einfahrt der Einstellhalle 1.00 m zu breit erstellt worden waren. Weiter fehlte das Sicherheitsgeländer für die Wohnungen im Erdgeschoss und der Abstand zwischen