2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Pieterlen vom 7. April 2015 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Frau Fürsprecherin C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalter von Biel/Bienne, zur Kenntnis