müsste. Wie sich dies bei der Verwendung des Jura-Mergels verhält, muss von den Fachbehörden im Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Im Beschwerdeverfahren gegen das Benützungsverbot muss ohne weitere Beweiserhebungen aufgrund der Akten entschieden werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht mit ausreichender Sicherheit hervor, dass eine Gefährdung des Grundwassers oder allenfalls der Leugene besteht.