Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich durch die Belastung des Belags mit Fahrzeugen Stoffe aus dem Belag leichter lösen bzw. dass diese beim Herumfahren auf dem Belag aus diesem herausgepresst werden und so ins Grundwasser gelangen. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde ein Benützungsverbot erlassen hat. f) Daran ändert auch nichts, dass der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2015 erklärt, der Recyclingasphalt stehe nicht in direktem Kontakt zum Grundwasser, da nach den Erd- und Aushubarbeiten ein Geogewebe SYTEC SG 300, 200 kN-m2, eingefügt und darüber eine verdichtete Kofferung mit Jura-Mergel mit einer Stärke von 40 bis 80 cm ausgeführt worden sei.