d) Die Gemeinde reichte mit ihrer Stellungnahme das Schreiben des AWA vom 20. Mai 2015 aus dem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ein. Darin erklärt das AWA unter Bezugnahme auf die genannte Richtlinie des BAFU sowie gestützt auf sein eigenes Merkblatt "Gewässerschutzvorschriften für die Herstellung, Lagerung und Verwendung von Recyclingbaustoffen" und gestützt auf seine Daten und Unterlagen, dass der höchstmögliche Grundwasserspiegel vorliegend weniger als 2 m unter Terrain liege. Der Einbau von Asphaltgranulat in loser Form sei deshalb nicht bewilligungsfähig. Möglich sei 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 7