Anforderungen der Richtlinie erfüllen und die geltenden Gewässerschutzvorschriften eingehalten sind. Recyclingbaustoffe dürfen für Verwendungen, bei denen ein direkter Kontakt mit dem Grundwasser nicht auszuschliessen ist, nicht eingesetzt werden. Dies entspricht in der Regel einem Mindestabstand vom Grundwasser von 2 m.18