Der Einbau des Belags, insbesondere die Verwendung von Recycling-asphalt, ist aufgrund summarischer Prüfung aus Gründen des Umweltschutzes baurechtlich relevant und bedarf daher einer Baubewilligung.14 Dies wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten und er hat für den Einbau des neuen Belags auch ein nachträgliches Baugesuch eingereicht, das derzeit beim Regierungsstatthalteramt hängig ist. 12 Vgl. Heidi Walther, Das baupolizeiliche Benützungsverbot/Teil I, KPG-Bulletin 4/1992, S. 16 ff. 13 Vgl. Heidi Walther, Das baupolizeiliche Benützungsverbot/Teil II, KPG-Bulletin 5/1992, S. 27