Nach ständiger Praxis kann ein Benützungsverbot dann erlassen werden, wenn ein formell rechtswidriger Zustand vorliegt. Dies setzt voraus, dass ein baubewilligungspflichtiger Tatbestand erfüllt ist und die Bewilligung fehlt oder dass feststeht, dass von einer Bewilligung oder von Nebenbestimmungen dazu abgewichen worden ist.13