Es wirkt, bis feststeht, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, eine anderweitige Legalisierung möglich ist oder zur Wiederherstellung geschritten werden muss. Sinn eines solchen Benützungsverbotes ist es zu verhindern, dass "faits accomplis" mit dem entsprechenden Nutzen für den Bauherrn – und allenfalls Schaden für die übrigen Betroffenen – geschaffen werden können, bevor nur die Frage geprüft ist, ob die betreffende Nutzung mit den Bauvorschriften und den übrigen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften überhaupt vereinbar ist.12