Das Benützungsverbot als vorsorgliche Massnahme wird dann erlassen, wenn eine Baueinstellungsverfügung nutzlos ist, weil die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind oder keine nötig sind, wie bei Zweckänderungen. Es wirkt, bis feststeht, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, eine anderweitige Legalisierung möglich ist oder zur Wiederherstellung geschritten werden muss.