4. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 6. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt unter anderem die Aufhebung der Verfügung vom 7. April 2015. Er macht insbesondere geltend, vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) sei telefonisch bestätigt worden, dass der Einbau von Recyclingasphalt möglich sei. Der eingebaute Belag entspreche der Richtlinie für die Verwertung mineralischer Baustoffe des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Es handle sich nicht um eine Projektänderung, sondern um eine andere "Wahl der Möglichkeiten". Weiter macht der Beschwerdeführer Schadenersatzforderungen geltend.