3. Die Gemeinde stellte fest, dass der Belag bereits eingebaut worden war und bat den Architekten des Beschwerdeführers mit E-Mail vom 1. April 2015 um Klärung des Sachverhalts. Dieser antwortete der Gemeinde am 2. April 2015. Mit Verfügung vom 7. April 2015 erliess die Gemeinde Pieterlen für den Lager- und Abstellplatz für Occasionsfahrzeuge ein Benützungsverbot.