26. März 2015 darauf aufmerksam, dass es sich beim geplanten Wechsel des Belags um eine Projektänderung handle und dass der Einbau des Materials erst nach ordentlicher Genehmigung durch die Behörden eingebaut werden dürfe. Der Architekt des Beschwerdeführers teilte der Gemeinde mit E-Mail vom 27. März 2015 mit, dass ein entsprechendes Projektänderungsgesuch demnächst eingereicht werde. Am 31. März 2015 ging bei der Gemeinde Pieterlen das Baugesuch vom 30. März 2015 betreffend die neue Belagsart (RC-Asphaltgranulatgemisch 0-22) ein. Die Gemeinde leitete das Baugesuch dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zur Bearbeitung weiter.