1. Mit Gesamtentscheid vom 5. September 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für das Erstellen eines Lager- und Abstellplatzes für Occasionsfahrzeuge mit einem Kies-/Mergelbelag und für die Umzäunung mit einem Maschendrahtzaun auf der Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. X.________. Die Parzelle liegt in der Arbeitszone A. 2. Mit E-Mail vom 26. März 2015 wies der Architekt des Beschwerdeführers die Gemeinde darauf hin, dass anstelle des Kies-/Mergelbelags neu der Einbau von Recyclingasphalt geplant werde. Daraufhin machte ihn die Gemeinde mit Schreiben vom 2