Selbst wenn man daraus ableiten wollte, dass ihnen der Plan "Bioschwimmbad- und Technikplan" der Firma J.________ vom 18. Januar 2010 und der dort enthaltene Hinweis "Glasvordach" bekannt war, könnte darin keine Zustimmung zur streitigen Sitzplatzüberdachung erblickt werden. Der blossen Anmerkung "Glasvordach" können keine Angaben hinsichtlich Höhe, Breite und Tiefe der Überdachung entnommen werden; ebenso wenig Hinweise darauf, dass die Konstruktion den Grenzabstand nicht einhält.