Konstruktion ist unbestritten. Der gemäss Gemeindebaureglement vorgeschriebene Grenzabstand von 3.0 m ist nicht eingehalten. Die eingereichte Zustimmungserklärung der Nachbarn vom 18. Februar 201034 bezieht sich lediglich auf die Zufahrt sowie die Sichtschutzwand; die Sitzplatzüberdachung wird darin nicht erwähnt. In der Zustimmungserklärung wird angeführt, die Nachbarn hätten die nicht näher bezeichneten "Gestaltungspläne" eingesehen. Selbst wenn man daraus ableiten wollte, dass ihnen der Plan "Bioschwimmbad- und Technikplan" der Firma J.____