BSIG30-Weisung Nr. 7/721.0/10.1 der JGK31 vom 14. April 2010, Ziff. 2.2, gelten überdeckte Sitzplätze als bewohnt. Hinsichtlich der Abmessungen muss in Ermangelung vermasster Pläne auf die Feststellungen der Gemeinde im angefochtenen Entscheid sowie auf die Dokumentationen der Begehungen vom 17. August 201132 und vom 15. Juli 201433 abgestellt werden. Demnach besteht entlang der gesamten Südfassade eine Überdachung, welche ab der südwestlichen Hausecke auf einer Länge von 5.20 m eine Tiefe von 1.80 m ab Fassade aufweist, danach bis zur Parzellengrenze, d.h. auf einer Länge von 3.89 m, eine Tiefe von 2.53 m ab Balkon. Die Bewilligungspflicht dieser