Den Akten und der angefochtenen Verfügung lässt sich entnehmen, dass die Gemeinde das baupolizeiliche Verfahren nach der Begehung am 17. August 2011 und der diesbezüglichen Aktennotiz vom 24. August 2011 zunächst nicht weiterverfolgte. Nachdem die Nachbarn am 19. Mai 2014 Anzeige erstattet hatten, eröffnete sie mit Verfügung vom 13. Juni 2014 das baupolizeiliche Verfahren, das in den Erlass der angefochtenen Verfügung mündete.