Auch ohnedies kann die Aktennotiz vom 17. Februar 2010 nicht im angeführten Sinn als Vertrauensgrundlage herangezogen werden. An der Besprechung vom 16./17. Januar 2010 wurden Projektänderungen diskutiert, die nicht lediglich in einem Verzicht auf einzelne Projektteile (Pavillon etc.) bestanden. Gegenstand der Diskussion waren vielmehr auch Baumassnahmen, die in den Plänen zur Baubewilligung vom 13. August 2009 nicht enthalten waren. Auch für einen baurechtlichen Laien war offenkundig, dass die Baubewilligung vom 13. August 2009 nachträglich erarbeitete, zusätzliche