a) Der Beschwerdeführer rügt in verschiedener Hinsicht, die angefochtene Verfügung verletze den Vertrauensgrundsatz. Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Er verleiht Privaten einen Anspruch auf Schutz ihres berechtigten Vertrauens in das bestimmte Erwartungen begründende Verhalten der Behörden. Dieser Anspruch setzt zunächst voraus, dass eine Vertrauensgrundlage 18 Vorakten, Teil 1, pag. 88. 19 Vorakten, Teil1, pag. 15. 10