_ vom 18. Januar 201018 überhaupt erwähnt, und zwar mit der Umschreibung "Glasvordach (Metallkonstruktion nach Angaben Metallbauer)". Pläne, aus denen die Konstruktionsweise und die Abmessungen des Glasvordachs hervorgehen, fehlen in den Akten gänzlich. Die vom Beschwerdeführer eingereichte "Zustimmungserklärung inklusive Näherbaurecht" der Nachbarn19 bezieht sich ihrem Wortlaut nach auf "Änderungen: Zufahrt über Parzelle G.________; Sichtschutzwand neu 30 cm höher". Die Nachbarn bestätigen damit ferner, folgende Pläne eingesehen zu haben: "Situationsplan; Gestaltungspläne".