Der Beschwerdeführer behauptet nicht, dass eine Bewilligung der Projektänderung je formell verfügt wurde. Er behauptet auch nicht, ein schriftliches Projektänderungsgesuch gestellt zu haben. Er macht lediglich geltend, der Gemeinde Pläne vorgelegt zu haben, aus welchen die Sitzplatzüberdachung hervorgegangen sei. Soweit ersichtlich, wird jedoch die Sitzplatzüberdachung einzig im nicht abgestempelten Plan "Bioschwimmbad- und Technikplan" der Firma J.________ vom 18. Januar 201018 überhaupt erwähnt, und zwar mit der Umschreibung "Glasvordach (Metallkonstruktion nach Angaben Metallbauer)".