Die Gemeinde führte dazu in der angefochtenen Verfügung aus, die Besprechung vom 16./17. Januar 2010 sei als Voranfrage zu betrachten. Dabei sei lediglich geklärt worden, ob die Änderungen am Projekt noch im Rahmen einer Projektänderung beurteilt werden könnten oder ob ein neues Baugesuch erforderlich sei. Im Anschluss sei jedoch nie ein Gesuch um Bewilligung einer Projektänderung, insbesondere betreffend Erstellung einer Sitzplatzüberdachung, eingereicht worden. Die Aktennotiz vom 17. Februar 2010 könne nicht als Bewilligung einer Projektänderung interpretiert werden. Im Übrigen lägen keine Pläne für die Sitzplatzüberdachung vor.