Die Aktennotiz führt aus: "Das Bauvorhaben soll damit in einem kleineren als dem bewilligten Ausmass realisiert werden. (…) Die Bauherrschaft wünscht, dass der Sachverhalt formell und materiell geprüft wird." Unter dem Titel "Schlussfolgerungen" wird sodann festgehalten: "Unter Voraussetzung der Zustimmungserklärung inklusive Erteilung des Näherbaurechts durch die Eigentümer der benachbarten Parzellen ist die Projektänderung im Rahmen der bestehenden Baubewilligung möglich."