N. 12. 8 Schreiben vom 7. September 2010 gestützt auf die bewilligten Pläne erfolgt. Es sei daher davon auszugehen, dass die Pläne betreffend die Gartengestaltung vom Januar 2010 bewilligt waren. Der Beschwerdeführer könne nicht nachvollziehen, weshalb diese keinen Baubewilligungsstempel aufwiesen. b) Die Aktennotiz vom 17. Februar 201014 bezieht sich auf eine Besprechung vom 16./17. Januar 2010. Gemäss der Aktennotiz sollte die kleine Baubewilligung vom 13. August 2009 gewisse Änderungen erfahren. Von einer Sitzplatzüberdachung ist dabei nicht die Rede. Die Aktennotiz führt aus: