a) Der Beschwerdeführer wirft die Frage auf, ob die angefochtene Verfügung korrekt eröffnet wurde. Eine Wiederherstellungsverfügung müsse an den Störer gerichtet werden. Dies sei vorliegend die Bauherrschaft, also der Beschwerdeführer zusammen mit seiner Lebenspartnerin, Frau C.________. Die Wiederherstellungsverfügung sei jedoch nur dem Beschwerdeführer eröffnet worden. Dies sei rechtlich nicht korrekt und die angefochtene Verfügung sei daher nichtig. 11 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs-