10 Vorakten, Teil 3., Register 1. 6 Wichtrach zur Tragung der Verfahrenskosten und zur Leistung einer angemessenen Parteientschädigung. 12. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet11, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Wichtrach verweist in ihrer Stellungnahme vom 29. Mai 2015 im Wesentlichen auf die Vorakten und den angefochtenen Entscheid. Die Anzeiger verzichteten mit Eingabe vom 20. Mai 2015 auf eine Beteiligung am Verfahren. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen