10. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 31. März 2015 forderte die Gemeinde Wichtrach den Beschwerdeführer auf, die gesamte Sitzplatzüberdachung in Metall und Glas auf der Parzelle Nr. D.________ innert 3 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft der Wiederherstellungsverfügung restlos zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 11. Der Beschwerdeführer reichte gegen die Wiederherstellungsverfügung am 1. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der Verfügung und die Verurteilung der Gemeinde