9. Am 12. Januar 2015 reichte der Beschwerdeführer beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Wichtrach ein. Das Regierungsstatthalteramt teilte mit Schreiben vom 23. Januar 2015 mit, es sei kein Grund ersichtlich, gegen die Gemeinde Wichtrach aufsichtsrechtlich einzuschreiten.